Der neue Widerrufsbutton: Was Webseitenbetreiber jetzt wissen müssen

Teaser / Vorschautext: Seit dem 19. Juni gilt eine neue gesetzliche Pflicht für viele Online-Anbieter: die digitale Widerrufsfunktion. Betrifft das auch Ihre Website? Machen Sie den kostenlosen Schnelltest und erfahren Sie, was jetzt zu tun ist.

Ein Vertrag ist schnell geschlossen – und der Widerruf?

Stellen Sie sich vor, Sie entdecken abends auf dem Sofa einen interessanten Online-Kurs oder möchten ein neues Software-Tool für Ihr Hobby abonnieren. Ein Klick auf „Jetzt kaufen“ – und schon ist der Vertrag besiegelt. Unkompliziert und schnell.

FAQs nicht mehr in der Google Suche

Doch was passiert, wenn Sie kurz darauf merken: „Das brauche ich doch nicht“?

Bisher begann genau dann oft die Suche: Wo ist die E-Mail-Adresse des Supports? Muss ich jetzt ein PDF ausdrucken, händisch ausfüllen und einscannen? Der Gesetzgeber hat entschieden, dass dieser Kontrast nicht mehr zeitgemäß ist. Seit dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland eine neue Regelung: Wer Verträge im Internet so einfach wie möglich per Klick abschließen lässt, muss Kunden auch den Widerruf genauso leicht machen – über einen standardisierten Widerrufsbutton.

Was genau ist die „digitale Widerrufsfunktion“?

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, das direkt auf der Website eingebunden sein muss:

  1. Die Schaltfläche (Button 1): Ein klar beschrifteter Knopf (z. B. mit der Aufschrift „Vertrag hier widerrufen“), der für den Nutzer ständig leicht auffindbar ist.
  2. Die Bestätigungsseite (Button 2): Klickt der Kunde darauf, öffnet sich eine Eingabemaske, in der er seine Daten (Name, Vertragsnummer etc.) einträgt. Mit einem zweiten Klick (z. B. „Jetzt Widerruf absenden“) wird der Widerruf abgeschickt.

Das System muss dem Kunden den Empfang des Widerrufs sofort automatisch und elektronisch (meist per E-Mail) bestätigen.

Wer handeln MUSS Wer aufatmen kann
Online-Shops, die Waren an Verbraucher verkaufen. Reine B2B-Plattformen, deren Angebot sich nachweislich ausschließlich an Unternehmen richtet.
Anbieter von Online-Kursen, Webinaren oder Coachings, die direkt online gebucht und bezahlt werden können. Webseiten, die nur zur Kontaktaufnahme dienen (z. B. über ein normales Anfrageformular, woraufhin ein individuelles Angebot per Mail folgt).
SaaS-Anbieter (Software-as-a-Service) oder Mitgliedschaften im B2C-Bereich. Branchen ohne gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. Beherbergung, Ticket-Verkäufe für Events oder maßgefertigte Waren).

Das Risiko: Warum Abwarten teuer werden kann

Fehlt diese Funktion auf einer betroffenen Website, drohen seit dem Stichtag empfindliche Konsequenzen. Dazu gehören klassische Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände sowie Bußgelder.

Es gibt aber noch ein weiteres, oft unterschätztes Risiko: Wenn die Widerrufsmöglichkeit nicht gesetzeskonform bereitgestellt wird, verlängert sich die Widerrufsfrist für den Verbraucher erheblich. Kunden könnten Verträge also noch Monate später rückgängig machen.

Machen Sie den kostenlosen Schnelltest

Weil das Thema im Detail juristische Feinheiten parat hält, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen Online-Check unseres Partners eRecht24. Damit finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Ihre Website betroffen ist und ob akuter Handlungsbedarf besteht.

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Unser Fazit: Keine Panik, aber zügig umsetzen

Als Ihre WordPress-Agentur beruhigen wir Sie gerne: Technisch lässt sich eine solche Funktion absolut sauber, updatesicher und optisch ansprechend in Ihre bestehende WordPress-Website integrieren.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Nutzen Sie den obigen Link für den schnellen Selbsttest.
  • Prüfen Sie (ggf. mit Ihrem Rechtstext-Anbieter), ob Ihre Widerrufsbelehrung angepasst werden muss.
  • Wenn Handlungsbedarf besteht: Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der technischen Umsetzung in WordPress, damit Ihre Website rechtssicher bleibt und Sie sich ganz beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Autor ist Gilbert Röhrborn.
Inhaber und Gründer der Berliner Webagentur wtm-online. Ausgebildeter SEO Professional & SEM Manager und Webanalyst.

Ein wichtiges Wort in eigener Sache: Als Webagentur lieben wir Code, Design und smarte WordPress-Lösungen, sind aber keine Juristen. Wir dürfen und können wir diesen Artikel nicht als Rechtsberatung verstanden wissen. Das ist uns von Gesetztgeber untersagt.