Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung
Das gehört in das Impressum
Seit Längerem müssen Unternehmen, die Leistungen und Produkte online anbieten, ihre Kunden auf die europaweite Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen. Dies geht aus der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten hervor. Sollte dieser Hinweis im Impressum fehlen, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Online Recht
Der uns von Anwälten empfohlene Text folgt hier:
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Kontakt per E-Mail: E-Mail des Unternehmens
Ob dieser Zwang auch für Ihre Website gilt, können wir nicht beurteilen. Wir wissen, dass inzwischen viele Verbände Ihren Mitgliedern (unter anderem Auto und Immobilienbranche) raten, diese Erklärung in Ihr Impressum einzubauen, obwohl es sich bei diesen Webseiten nicht um Shops handelt.
Hier ist der Link zur europaweiten Plattform zur Online-Streitbeilegung
Nachfolgend ein Beitrag zu diesem Thema, der möglichweise mehr Licht in die teilweise verwirrenden Kommentare bringt
Leider dürfen wir Sie als Onlineagentur nicht rechtlich beraten, das ist laut Gesetz nur Rechtsanwälten vorbehalten. Aber wir können Sie bei der Umsetzung kompetent unterstützen.