Der neue Widerrufsbutton: Was Webseitenbetreiber jetzt wissen müssen
Seit dem 19. Juni 26 gilt eine neue gesetzliche Pflicht für viele Online-Anbieter: die digitale Widerrufsfunktion. Betrifft das auch Ihre Website? Machen Sie den kostenlosen Schnelltest und erfahren Sie, was jetzt zu tun ist.
Ein Vertrag ist schnell geschlossen – und der Widerruf?
Nach dem Gesetz steht Verbrauchern bei solchen Online-Geschäften eine 14-tägige Widerrufsfrist zu, in der sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig machen können. Doch was passiert, wenn Ihr Kunde von diesem Recht Gebrauch machen möchte?

Bisher begann genau dann oft die Suche: Wo ist die E-Mail-Adresse des Supports? Muss ich jetzt ein PDF ausdrucken, händisch ausfüllen und einscannen? Der Gesetzgeber hat entschieden, dass dieser Kontrast nicht mehr zeitgemäß ist. Seit dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland eine neue Regelung: Wer Verträge im Internet so einfach wie möglich per Klick abschließen lässt, muss Kunden auch den Widerruf genauso leicht machen – über einen standardisierten Widerrufsbutton.
Was genau ist die „digitale Widerrufsfunktion“?
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, das direkt auf der Website eingebunden sein muss:
1) Die Schaltfläche (Button 1): Ein klar beschrifteter Knopf (z. B. mit der Aufschrift „Vertrag hier widerrufen“), der für den Nutzer ständig leicht auffindbar ist.
2) Die Bestätigungsseite (Button 2): Klickt der Kunde darauf, öffnet sich eine Eingabemaske, in der er seine Daten (Name, Vertragsnummer etc.) einträgt. Mit einem zweiten Klick (z. B. „Jetzt Widerruf absenden“) wird der Widerruf abgeschickt.
Das System muss dem Kunden den Empfang des Widerrufs sofort automatisch und elektronisch (meist per E-Mail) bestätigen.
Wer handeln MUSS
Online-Shops, die Waren an Verbraucher verkaufen
Anbieter von Online-Kursen, Webinaren oder Coachings, die direkt online gebucht und bezahlt werden können.
SaaS-Anbieter (Software-as-a-Service) oder Mitgliedschaften im B2C-Bereich.
Wer aufatmen kann
Reine B2B-Plattformen, deren Angebot sich nachweislich ausschließlich an Unternehmen richtet.
Webseiten, die nur zur Kontaktaufnahme dienen (z. B. über ein normales Anfrageformular, woraufhin ein individuelles Angebot per Mail folgt).
Das Risiko: Warum Abwarten teuer werden kann
Fehlt diese Funktion auf einer betroffenen Website, drohen seit dem Stichtag empfindliche Konsequenzen. Dazu gehören klassische Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände sowie Bußgelder.
Es gibt aber noch ein weiteres, oft unterschätztes Risiko: Wenn die Widerrufsmöglichkeit nicht gesetzeskonform bereitgestellt wird, verlängert sich die Widerrufsfrist für den Verbraucher erheblich. Kunden könnten Verträge also noch Monate später rückgängig machen.
Machen Sie den kostenlosen Schnelltest
Weil das Thema im Detail juristische Feinheiten parat hält, empfehlen wir Ihnen den kostenlosen Online-Check unseres Partners eRecht24. Damit finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Ihre Website betroffen ist und ob akuter Handlungsbedarf besteht.
Unser Fazit: Keine Panik, aber zügig umsetzen
Als WordPress-Agentur beruhigen wir Sie gerne: Technisch lässt sich eine solche Funktion absolut sauber, updatesicher und optisch ansprechend in Ihre bestehende WordPress-Website integrieren.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Nutzen Sie den obigen Link für den schnellen Selbsttest.
- Prüfen Sie (ggf. mit Ihrem Rechtstext-Anbieter), ob Ihre Widerrufsbelehrung angepasst werden muss.
- Wenn Handlungsbedarf besteht: Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der technischen Umsetzung in WordPress, damit Ihre Website rechtssicher bleibt und Sie sich ganz beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Autor ist Gilbert Röhrborn.
Inhaber und Gründer der Berliner Webagentur wtm-online. Ausgebildeter SEO Professional & SEM Manager und Webanalyst.
Ein wichtiges Wort in eigener Sache: Als Webagentur lieben wir Code, Design und smarte WordPress-Lösungen, sind aber keine Juristen. Wir dürfen und können wir diesen Artikel nicht als Rechtsberatung verstanden wissen. Das ist uns vom Gesetzgeber ausdrücklich untersagt.