EU-Gewährleistungslabel 2026: Wichtige Fakten für Unternehmen
Ab dem 27. September 2026 schreibt die Europäische Union ein einheitliches Label für Gewährleistung sowie Garantie vor. Viele Berichte in Fachmedien verunsichern Unternehmen derzeit: Steht ein kompletter Umbau aller Firmenseiten an? Dieser Beitrag ordnet die Regeln und nennt die Zielgruppen für die Umsetzung und gibt weiterführende Links.

Wen trifft die neue Pflicht?
Die Vorschrift stammt aus der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo). Sie soll dafür sorgen, dass Endverbraucher klar über ihre gesetzlichen Rechte und langlebige Produkte informiert werden.
Für den Alltag entscheidet der Typ der Internetseite:
Firmenpräsenzen ohne Verkauf (Handwerk, Kanzleien, Dienstleister): Hier besteht kein Handlungsbedarf. Wer Projekte zeigt oder Ansprechpartner nennt, braucht kein Label.
Katalogseiten ohne Warenkorb: Wer Produkte lediglich abbildet aber auch Anfragen per E-Mail entgegennimmt, schließt keinen direkten Online-Kaufvertrag ab. Die Pflicht entfällt.
Reine B2B-Shops: Die Verordnung schützt Privatpersonen. Wer ausschließlich an Firmen verkauft, setzt die Vorgaben nicht um.
Online-Shops für Privatkunden (B2C): Hier besteht Handlungspflicht. Der Shop muss das EU-Label vor dem Kauf deutlich anzeigen.
Inhalt der Kennzeichnung
Händler mit Privatkunden nutzen zwei offizielle Grafiken. Die EU legt Farben, Symbole außerdem Schrift fest. Eigenmächtige Änderungen am Design untersagt die Behörde.
Das Gewährleistungslabel (Harmonisierte Mitteilung): Dieser Hinweis informiert über die zweijährige gesetzliche Mängelhaftung. Es erscheint farbig und gut sichtbar im Shop.
Das Garantielabel (EU-Kennzeichnung): Händler nutzen dieses Zeichen zusätzlich, sofern Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre geben.

Quellen für die Prüfung der eigenen Seite
Zur Kontrolle von Impressum, Datenschutz oder Shop-Regeln helfen diese Stellen:
IHK München, E-Recht24 und wer es offiziell mag, das Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex): Die Verordnung (EU) 2025/1960 enthält die genauen Bildvorlagen sowie Formate.
Die IHK München hat einen übersichtlichen Ratgeber dazu geschrieben:
Zur IHK
E-Recht 24 informiert umfangreich und zeigt die Siegel.
eRecht24
Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex):
Zur Verordnung
Fazit und Einbau in die Technik
Die meisten Websites im Mittelstand bleiben vom Stichtag am 27. September 2026 unberührt. Wer einen Shop für Privatkunden betreibt (etwa mit WooCommerce), bereitet die Vorlagen rechtzeitig vor.
Autor ist Gilbert Röhrborn.
Inhaber und Gründer der Berliner Webagentur wtm-online. Ausgebildeter SEO Professional & SEM Manager und Webanalyst.
Wichtiger Hinweis zur Rechtsberatung: Als Webagentur lieben wir Code, Design und smarte WordPress-Lösungen, sind aber keine Juristen. Wir dürfen und können wir diesen Artikel nicht als Rechtsberatung verstanden wissen. Das ist uns vom Gesetzgeber ausdrücklich untersagt.