Rechtsprechung für Künstliche Intelligenz KI

Rechtsprechung & Regeln für Künstliche Intelligenz: Eine Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz, kurz KI. Sie verfassen Texte mit Programmen wie ChatGPT, erstellen Bilder für die Werbung oder nutzen Anwendungen mit eingebauter KI. Das bringt große Vorteile. Es gibt aber auch Vorschriften, die sich rasch wandeln.

Ki und Arbeiten, Recht und Regeln

Zwei Gesetze sind besonders wichtig: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die neue KI-Verordnung der EU (AI Act).

Die Regeln, die für Sie gelten, hängen von der KI und ihrem Zweck ab. Die Gesetze präzisieren sich ständig. Darum informieren sich Betriebe am besten regelmäßig. So passen sie ihre Abläufe immer wieder an die neuen Vorschriften an.

Das Wichtigste zuerst: Schützen Sie persönliche Daten

Eine sehr wichtige Regel aus dem Datenschutz gilt sofort. Jeder Betrieb muss sie beachten. So vermeiden Sie hohe Geldstrafen nach der DSGVO:

⛔ Geben Sie niemals persönliche oder sensible Daten in kostenlose KI-Programme ein. Das betrifft zum Beispiel die kostenfreien Versionen von ChatGPT, Midjourney oder Google Gemini. Sie dürfen das nur, wenn Sie eine klare Erlaubnis dafür besitzen und einen Vertrag mit dem Anbieter haben.Viele dieser Programme lernen mit den Daten, die Sie eingeben. Sie verbessern sich damit. Geben Sie persönliche oder geheime Firmendaten ein, geben Sie diese an andere weiter. Sie verlieren die Kontrolle darüber, was mit den Daten geschieht. Das widerspricht klar der DSGVO.

Beispiele für Daten, die Sie nicht in unsichere KI-Programme eingeben sollten:

  • Daten der Mitarbeiter: Namen, Gehälter, E-Mail-Adressen, Bewertungen oder Krankmeldungen.
  • Daten der Kunden: Adressen, E-Mails, Rechnungen oder Bankdaten.
  • Geheime Firmendaten: Geschäftsgeheimnisse, Zukunftsplanungen, Beschreibungen neuer Produkte oder Gesprächsnotizen.
  • Daten von Bewerbern: Lebensläufe, Bewerbungsschreiben oder Notizen zur Bewerbung.

Müssen Sie persönliche Daten unbedingt mit einer KI bearbeiten, gibt es sichere Vorgehensweisen. Nutzen Sie dafür nur spezielle Programme für Firmen. Bei diesen Programmen ist der Datenschutz geklärt. Eine weitere Möglichkeit sind KI-Systeme, die auf eigenen Computern im Betrieb laufen.

KI und die Rechtsprechung für Website-Betreiber

Wir als Online-Agentur bauen und betreuen hauptsächlich Websites. Dieser Punkt zählt für uns genauso viel wie für Sie.

Einige zentrale Fragen drehen sich um das Urheberrecht:

 

  • Wer besitzt den Inhalt, den die KI erzeugt hat?
  • Ist es erlaubt, diesen KI-Inhalt geschäftlich zu nutzen?
  • Wer haftet bei Verstößen?

Texte, Bilder sowie Videos aus KI-Produktion besitzen keinen Urheberrechtsschutz. Jeder darf sie kopieren und einsetzen. Das bedeutet nicht, dass wir hier von einem rechtsfreien Raum reden, ganz im Gegenteil. Auch wenn die KI Inhalte für Sie erstellt, sind Sie dafür verantwortlich: Veröffentlichen Sie KI-Inhalte und verletzen Sie dabei die Rechte anderer, kann das sehr teuer werden. Auch die DSGVO gilt ohne Einschränkung: Wir geben Ihnen Links zu diesem Thema und raten Ihnen dringend, sich damit auseinanderzusetzen.

Hier finden Sie gute und neue Informationen

Die Gesetze sowie Fristen ändern sich schnell. Informieren Sie sich darum am besten direkt bei den zuständigen Stellen. Die folgenden Organisationen aber auch Behörden bieten verlässliche Auskünfte.

Wir sind als Agentur auf WordPress spezialisiert, aber keine Rechtsanwälte: Rechtsberatung ist uns vom Gesetz ausdrücklich verboten, das dürfen nur Rechtsanwälte. Trotzdem versuchen wir unsere Kunden so gut es geht zu informieren. Garantien können wir aus diesen Gründen leider nicht bieten.

Autor ist Gilbert Röhrborn.
Inhaber und Gründer der Berliner Webagentur wtm-online. Ausgebildeter SEO Professional & SEM Manager und Webanalyst.